Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapie ist problemorientiert, d.h. für gegenwärtige Probleme individuelle, "maßgeschneiderte" Interventionen einleiten und die allgemeine Problemlösefähigkeiten verbessern.

 

Verhaltenstherapie ist zielorientiert, d.h. Probleme erkennen  und gemeinsame Therapieziele festlegen.

 

Verhaltenstherapie ist handlungsorientiert, d.h. der Patient wird zu praktischem Handeln und aktivem Erproben von neuen Verhaltens- und Erlebnisweisen angeregt.1

 

Eine psychotherapeutische Behandlung umfasst bei einer Frequenz von zumeist einer Sitzung pro Woche maximal 80 Stunden (inklusive Sitzungen für Bezugspersonen). Je nach Anliegen und Symptomatik kann für Sie und Ihr Kind bereits der Rahmen einer Sprechstunde, einer kurzzeitigen Akutbehandlung oder einer Kurzzeittherapie ausreichend sein, gemäß dem Gebot „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“.

 

In der Regel übernimmt jede gesetzliche wie private Krankenkasse die Behandlung Ihres Kindes und den Angehörigen. Bitte bringen Sie bereits zum Erstgespräch die Versichertenkarte Ihres Kindes mit.


Ich behandele und begleite Kinder und Jugendliche ab dem Säuglingsalter bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs sowie deren Angehörige. Sie können sich an mich wenden, wenn ein Leidensdruck bei Ihrem Kind, den Angehörigen und im sozialen Umfeld wie Schule, Freizeit etc. besteht wegen folgender Probleme:   

 

  • Ängste
  • Anpassungsstörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizitssyndrom (ADS) und Hyperaktivität (ADHS)
  • Autismus
  • Delinquenz
  • Depressionen
  • Einnässen/Einkoten
  • Essstörungen (Anorexia und Bulimia nervosa, Binge-eating-Störung)
  • Körperliche Beschwerden, für die keine organische Ursache gefunden werden kann (Psycho-somatische Beschwerden, z.B. Bauchschmerzen bei Schulbesuch)
  • Hochbegabung
  • Schlafstörungen
  • Störungen durch Substanzkonsum
  • Störungen der Geschlechtsidentität
  • Begleitung von Transidentität
  • Verhaltens- und emotionale Probleme in der Familie
  • Verhaltens- und emotionale Probleme in der Schule (Leistungsschwierigkeiten, Schulunlust, aggressives Verhalten, etc.)
  • Zwänge

 

Gesetzlich versicherte Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten in die Sprechstunde bzw. in die Behandlung kommen.

 

Im ersten Schritt vereinbare ich mit Ihnen telefonisch oder per Mail einen Termin für ein Erstgespräch, um uns kennen zu lernen und erste wichtige Informationen zu sammeln. Bitte bringen Sie hierzu bereits vorliegende Arztbriefe, Berichte und Vorbefunde von Schulpsychologischen Diensten, Diagnostikzentren, Logopäden, Ergotherapeuten oder sonstigen Vorbehandlungen, das gelbe Untersuchungsheft und Zeugnisse Ihres Kindes mit.

 

Wenn nötig, vereinbaren wir im Erstgespräch Termine zur Entwicklungs-, Leistungs-, Konzentrations-, Verhaltens-, Psycho- und Persönlichkeitsdiagnostik, um die vorliegenden Auffälligkeiten und psychischen Symptome besser erfassen zu können.

 

Anschließend beraten wir gemeinsam, ob und in welcher Form ich Ihnen behilflich sein kann bei der Behandlung des Kindes oder bei der Vermittlung an einen Kollegen z.B. im Bereich der Logopädie (bei Verzögerungen und Schwierigkeiten im sprachlichen Bereich), der Ergotherapie (bei Verzögerungen und Schwierigkeiten im psychisch-funktionellen (emotionale und Verhaltensprobleme) und sensomotorischen (motorische und Wahrnehmungsbeeinträchtigungen) Bereich) oder anderen Hilfseinrichtungen.

 

In weiteren, maximal sechs probatorischen Sitzungen werden erste wichtige Informationen gesammelt, um die Beantragung der Psychotherapie bei der Krankenkasse des Kindes vorzubereiten.

 

Entschließen wir uns gemeinsam für den Beginn einer Psychotherapie, beantragen wir die Behandlung bei der zuständigen Krankenkasse Ihres Kindes. Vor der Beantragung muss eine körperliche Abklärung durch den behandelnden bzw. überweisenden Kinder- oder Facharzt (Konsiliarbericht) angefordert werden.

     

In der Regel genehmigt die Krankenkasse zusätzliche Behandlungsstunden für die Bezugspersonen. Je jünger das Kind ist, desto wichtiger ist die Zusammenarbeit mit der Familie und anderen Hilfesystemen (medizinisch-psychotherapeutisches Versorgungssystem, Jugendamt, Schule usw.). So können gemeinsam Wege und Möglichkeiten erarbeitet werden, die Probleme im familiären und sozialen Umfeld aktiv anzugehen. Die Angehörigen können lernen, besser auf die Bedürfnisse ihrer Kinder einzugehen, erzielte Veränderungen zu stabilisieren und das Familienleben zu verbessern. Häufige Themen sind hier Unsicherheiten und Probleme bei der Erziehung, Konflikte innerhalb der Familie, Trennungssituationen, Probleme in der Schule und bei der Erledigung der Hausaufgaben....

 

Bei Bedarf unterstütze ich Sie auch gerne bei Gesprächen mit Lehrern und Sozialarbeitern.

 

 

1Quelle: Mattejat, F., Quaschner, K., Remschmidt, H.: "Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen: Definition, Prinzipien, Besonderheiten" in: Mattejat, F. (2006). (Hrsg.): Lehrbuch der Psychotherapie. Band 4: Verhaltenstherapie mit Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. (3. Auflage). München: CIP-Medien.